Verbot der Euthanasie in der Verfassung verankern
Euthanasie ist in Österreich gesetzwidrig. Das soll auch so bleiben. Um zu verhindern, dass die wichtigen lebensschützenden Paragraphen 77 und 78 StGB aufgehoben werden, fordern wir den Nationalrat dazu auf, ein Verfassungsgesetz zu beschließen, in dem die Beihilfe zum Selbstmord sowie die Tötung auf Verlangen explizit verboten werden. Das entspricht auch Artikel 2 der Europäischen Menschenrechtskonvention, der das Recht auf Leben schützt und die absichtliche Tötung verbietet.