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Nein zur Euthanasie!

Verbot der Euthanasie in der Verfassung verankern

Euthanasie ist in Österreich gesetzwidrig. Das soll auch so bleiben. Um zu verhindern, dass die wichtigen lebensschützenden Paragraphen 77 und 78 StGB aufgehoben werden, fordern wir den Nationalrat dazu auf, ein Verfassungsgesetz zu beschließen, in dem die Beihilfe zum Selbstmord sowie die Tötung auf Verlangen explizit verboten werden. Das entspricht auch Artikel 2 der Europäischen Menschenrechtskonvention, der das Recht auf Leben schützt und die absichtliche Tötung verbietet.

Ausbau von Hospizwesen und Palliativmedizin

Alte und kranke Menschen haben am Ende ihres Lebens eine Sterbebegleitung verdient, bei der ihre Bedürfnisse im Vordergrund stehen, und nicht finanzielle oder politische Interessen. Jeder soll auch in Zukunft Zugang zu den besten schmerzlindernden Therapien haben und sich nicht dafür rechtfertigen müssen. In Österreich hat der Respekt vor der Würde des Menschen am Ende seines Lebens lange und gute Tradition. Darauf wollen wir aufbauen.   

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