Elias Burow
Die französische Nationalversammlung hat den assistierten Mord und Selbstmord von Kranken legalisiert und diesen auch in katholischen Einrichtungen verpflichtend gemacht. Diese Entscheidung richtet sich entschieden gegen die Heiligkeit des menschlichen Lebens und ist damit vollkommen inakzeptabel.
Das am 15. Juli verabschiedete Gesetz zur sogenannten „Sterbehilfe“, umfasst das Recht von kranken Personen, Suizid durch medizinische Mittel zu beantragen. Sie sollen so im Fall, von schweren Krankheiten, Suizid durchführen lassen können. Dieser soll dann von medizinischem Personal überwacht oder sogar selbst durchgeführt werden. Damit ist der assistierte Suizid legalisiert und soll flächendeckend umgesetzt werden.
Dabei stellt das verabschiedete Gesetz zwar mehrere Hürden auf, die einen Missbrauch verhindern sollen. So muss die beantragende Person volljährig, körperlich krank, bei vollem Bewusstsein und stark in der Lebensqualität beeinträchtigt sein, um für die „Behandlung“ infrage zu kommen. Das schließt zwar einige Gruppen, wie psychisch Kranke, aus, richtet sich aber trotzdem entschieden gegen das gottgegebene Leben und stellt damit in jedem Fall ein schweres Verbrechen dar.
Außerdem sind durch das Gesetz keinesfalls Missbräuchen vorgebeugt. Die Selbstmörder sollen zwar die Substanzen selbst verabreichen, wenn das aber nicht möglich ist, sollen Ärzte oder Pfleger die Mittel anwenden. Es ist also sehr einfach, hier die möglichen Missbräuche vorherzusehen. In der Praxis ist es sehr schwer, den Punkt zu bestimmen, an dem ein Mensch eine Entscheidung willentlich trifft oder aus seinem Gesundheitszustand heraus nicht mehr entscheiden kann.
Dazu kommt noch, dass bei einer Fehlentscheidung logischerweise keine Umkehr möglich ist. Sobald man den Menschen getötet hat, gibt es kein Zurück mehr.
Dieses Gesetz richtet sich entschieden gegen die Lehre der Kirche. Darum hat sofort nach der Verabschiedung die französische Bischofskonferenz eine Erklärung herausgegeben, die dieses Gesetz verurteilt und dazu aufruft, sich weiterhin für das Leben einzusetzen.
Ein weiterer, noch perfiderer Aspekt des Gesetzes ist, dass es auch katholische Einrichtungen verpflichtet, assistierten Suizid durchführen zu lassen, obwohl sich das entschieden gegen die katholische Lehre richtet.
CNA zitiert dazu den Vorsitzenden der französischen Bischofskonferenz, Bischof Rougé, der diesen Aspekt besonders hervorhebt und entschieden kritisiert, als mit den Grundsätzen der katholischen Einrichtungen unvereinbar.
Dieses Gesetz stellt einen weiteren enormen Schritt gegen die Heiligkeit des Lebens in Frankreich dar. Obwohl noch einige Hürden bleiben, ist das Fundament gelegt, um Suizid und Beihilfe zum Suizid völlig zu legalisieren. Mit diesem Gesetz ist also ein Zustand geschaffen, in dem der assistierte Suizid fundamental akzeptiert ist, und man im Einzelnen nur noch über die Umstände diskutiert.
Dieses Gesetz kann unter keinen Umständen toleriert werden. Das gottgegebene Leben muss geschützt werden unter allen Umständen. Es gilt nun noch energischer für das Leben einzutreten, überall dort, wo es gefährdet ist, wie es die französische Bischofskonferenz fordert. Je mehr die Lebensfeinde voranschreiten, desto energischer müssen wir uns widersetzen.
Quelle: aktionsleben.de