Das „Ave Maria“ ist neben dem „Vater unser“ das vermutlich meist gesprochene Gebet überhaupt. Der erste Teil ist zusammengefügt aus dem Gruß des Erzengels Gabriel und der Anrede Mariens durch Elisabeth, in deren Leib Johannes der Täufer vor Freude hüpfte. Sein liturgischer Gebrauch ist seit dem 6. Jahrhundert belegt.
Der zweite Teil ist seit dem 14. Jahrhundert nachweisbar und wurde 1568 vom hl. Papst Pius V. offiziell angefügt. Er ist ein Ausdruck der Hoffnung, dass Maria, die Christus uns am Kreuz zur Mutter gegeben hat, unsere Fürsprecherin im Leben wie im Tod ist. Aber gleichzeitig ist diese Ergänzung auch ein Bekenntnis der eigenen Erlösungsbedürftigkeit: „Bitte für uns Sünder!“
Lesen Sie auch:
Dies macht das „Ave Maria“ zu einem Gebet von großem Realismus und großer Hoffnung: Weil Gott an Maria Großes getan und sie mit der Fülle der Gnade beschenkt hat, konnte sie durch die Überschattung des Heiligen Geistes Mutter Gottes werden und der Weh den Erlöser schenken, Jesus Christus, unseren Herrn. Und weil er auch an uns Großes tun will, hat Christus uns seine Mutter zur Fürsprecherin gegeben. Damit wir Sünder durch die Fürsprache der Sündlosen das ewige Heil erlangen in ihm, der gebenedeiten Frucht ihres Leibes. So ist jedes „Ave Maria“, das wir beten, auch ein Bekenntnis unseres Glaubens an den Dreifaltigen Gott und unserer Berufung zu einem Leben aus dem Glauben an ihn.
Im Oktober lädt uns die Kirche ein, dieses Gebet im Rosenkranz immer wieder zu sprechen, um gemeinsam mit Maria Christus zu betrachten, das Geheimnis der Liebe Gottes tiefer zu erkennen und uns und alle, die uns am Herzen liegen, der Fürsprache Mariens zu empfehlen.
Auch ich möchte dies tun: „Heilige Maria, Mutter Gottes bitte für uns Sünder jetzt und in der Stunde unseres Todes. Amen.“
- Jörg Weinbach OT
Quelle: Gottesdienstordnung Deutschordenskirche Frankfurt/M – Oktober 2020