Report-Entwurf von Ms Christine McCafferty über das „Problem mit unregulierten Gewissenseinwänden“ bei Abtreibung, Euthanasie und sonstigen lebensbedrohenden medizinischen (Beratungs-) Handlungen.
1. Oktober 2010
Sehr geehrtes Mitglied des Europarates!
Ihr ehrwürdiger Rat ist dabei, einen Entwurf des Social, Health and Family Affairs Committee zu behandeln, wonach die Gewissensfreiheit in der Medizin eingeschränkt werden soll (Women’s Access to Lawful Medical Care: the Problem of Unregulated Use of Conscientious Objection, Draft Report, Christine McCafferty).
Krankenhäuser, Pflegeheime, Behindertenheime, Ärzte, OP-Schwestern und Pflegepersonal sollen sich in Zukunft nicht mehr aus Gewissensgründen weigern können, bei Abtreibungen, also bei der Tötung ungeborener Kinder, bei Euthanasie und sonstigen medizinischen (Beratungs-) Handlungen, die im krassen Gegensatz zur christlichen Moral stehen, mitzuwirken. Alle anderen Mitarbeiter/innen eines Krankenhauses vom Direktor/Direktorin abwärts bis zur Schreibkraft wären in je verschiedener Weise ebenso betroffen.
Dieser Antrag widerspricht unserer gemeinsamen europäischen Tradition und dem politischen Erbe der Rechtsstaatlichkeit, sowie der Menschenrechtserklärung der Vereinten Nationen vom 10.12.1948 und der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK).
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Wie Artikel 18 u. 19 der UNO-Menschenrechtserklärung, schützen Artikel 9 der EMRK vom 4. November 1950 und die nachfolgenden Protokolle explizit das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit und besagen, dass dieses Recht notwendig ist für Gesundheit und Moral in einer demokratischen Gesellschaft (Art. 9 §2). In Artikel 10 §1 geht es um das Recht der freien Meinungsäußerung „ohne Eingriff öffentlicher Behörden“.
Im Namen der Gewissensfreiheit ersuchen wir Sie dringend, diesem Entwurf auf gar keinen Fall zuzustimmen.
Gewichtige Gründe für die Ablehnung des Reports von Ms. McCafferty:
1) Zum Titel „problem of unregulated use of conscientious objection“:
Von der Natur der Sache her dürfen Gewissensvorbehalte durch Eingriff öffentlicher Behörden nicht reguliert werden. Es ist inakzeptabel, dass von staatlicher oder überstaatlicher Seite (EU und Europarat) Kritik am unregulierten Charakter der Gewissensvorbehalte geübt wird. Die Gewissensvorbehalte entziehen sich jeglicher staatlicher Regelung. Jeder einzelne ist für christlich moralische Entscheidungen vor Gott selbst verantwortlich.
2) Die Ablehnung der Beihilfe zu Handlungen, die christlich-moralisch verwerflich sind, wird in McCaffertys Report in höchst unstattlicher Weise geächtet, anstatt geachtet und respektiert.
3) Abtreibung, also die Tötung ungeborener Kinder, ist niemals gutzuheißen.
4) Euthanasie, also die Tötung von „lebensunwertem Leben“, ist nur in barbarisch totalitären Regimen (Kommunismus, Nationalsozialismus) für gut geheißen worden.
5) Es ist offensichtlich, dass die Abtreibung zu einer Verrohung, besonders im Umgang mit alten und kranken Menschen führt und prinzipiell zu einer menschenverachtenden Einstellung gegenüber dem menschlichen Leben beiträgt. Die sogenannte „Euthanasie“ ist eine der Konsequenzen dieser Verrohung. Das darf nicht gefördert werden.
6) Sozialpolitisch gesehen fehlt heute schon eine ganze Generation von Menschen, wie Sie und ich, welche durch Abtreibung ihr Leben verloren haben und im realwirtschaftlichen Generationenvertrag schmerzlich fehlen.
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7) Die von McCafferty verlangte Einrichtung von offiziellen Beschwerde-Mechanismen zur Kontrolle von Gewissenseinwänden (Pkt.4 ff.) gegen moralisch verwerfliche Handlungen, führt zur Stigmatisierung und zur offensichtlich gewünschten Einschränkung der Meinungsfreiheit von Personen mit aufrechtem Gewissen oder zu deren beruflicher Diskriminierung.
8) Nachdem kaum jemand auf Arbeitsplatz, Einkommen und Karriere verzichten kann, nimmt diese Einrichtung den Menschen ihre individuelle Freiheit weg und zwingt sie, auch unmoralische Handlungen zu setzen, was zu einer negativen gesellschaftlichen Umerziehung führt.
9) Wird dieser moralisch nicht zu rechtfertigende Antrag von Ihnen nicht abgelehnt, würde er durch das Europäische Parlament und die Europäische Kommission in den Mitgliedsstaaten des Europarates mit Hilfe der Medien „schön geredet“ und bewußt fälschlicherweise als gesetzlich zu verankerndes Menschenrecht lanciert und behandelt werden.
10) Als direktes Resultat würden nicht nur individuelle Dienstleister im Gesundheitsbereich (medical health care providers) mit aufrechten, christlichen Moralprinzipien gezwungen werden, ihre Praxen zu schließen, sondern auch alle Krankenanstalten, Behinderten- und Pflegeeinrichtungen, sowie Altersheime, insbesondere unter geistlicher Führung. Dies würde für die ohnehin schon schwer überlasteten, staatlichen Haushalte enorme zusätzliche Belastungen bringen und gefährlichen, sozialen Unfrieden stiften.
11) Bedenken Sie bitte, dass eine allfällige Einschränkung der Gewissensfreiheit sich auch schnell gegen Sie persönlich richten kann. Die Verrohung in der medizinischen Behandlung macht vor niemandem halt.
Zur Bewahrung bürgerlicher Freiheiten und der Würde des menschlichen Lebens, appellieren wir an Sie, effektiv gegen diesen Entwurf zu argumentieren und ihn aus wohl überlegten Prinzipien abzulehnen. Wir hoffen, daß Sie gegen diesen Beschluß stimmen und danken Ihnen dafür!
>>> Beschluss Entwurf
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